Förderung

Die Erneuerung privater Wohngebäude spielt eine große Rolle in einer Sanierungsmaßnahme.

Mit einer Modernisierung ihres Gebäudes können Sie nicht nur die eigene Wohnqualität verbessern, sondern Sie leisten auch einen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes.

Gleichzeitig zahlen sich die Investitionen in den Werterhalt Ihres Gebäudes tagtäglich für Sie oder Ihre Mieter aus.

Deshalb werden private Sanierungsmaßnahmen sowohl durch Beratung als auch finanziell unterstützt. Zudem können Eigentümer von attraktiven steuerlichen Abschreibemöglichkeiten profitieren.

Durch die Sanierung erhöht sich die Wohnqualität und Energiekosten werden gesenkt.

Was wird gefördert?

  • Erneuerung und Instandsetzung privater Gebäude
    Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden.
    Wesentlich für die Förderfähigkeit ist eine umfassende Gebäudeerneuerung.
    Zuschussfähig können auch punktuelle Maßnahmen sein, wenn das Gebäude ansonsten modernen Wohnanforderungen entspricht.
  • Ordnungsmaßnahmen
    Wird für eine den Sanierungszielen entsprechende Neubebauung bzw. Neuordnung der Abbruch nicht mehr erhaltenswürdiger Gebäude notwendig, sind auch hier Zuschüsse möglich.

Was wird nicht gefördert?

  • Arbeiten, die vor Abschluss der Vereinbarung durchgeführt werden.
  • Baumaterial, das vor Abschluss der Vereinbarung eingekauft wurde.
  • Schönheitsreparaturen und Unterhaltungsarbeiten.
  • Kosten für nicht vereinbarte Baumaßnahmen.
  • Arbeiten, die auf unrichtigen Angaben beruhen und die nicht ordnungsgemäß belegt sind.
  • Maßnahmen, die nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Fördervoraussetzungen

  • Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet
  • Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen und ist wirtschaftlich
  • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Stadt
  • Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Gemeinde und der STEG bzw. der KE abzustimmen
  • Die Maßnahme muss umfassend sein und mehrere Gebäudebereiche umfassen
  • Die gültigen Bauvorschriften sind einzuhalten, u.a. Energieeinsparverordnung und Wärmegesetz

Besonders wichtig!

Maßnahmen, die vor Vertragsabschluss durchgeführt oder nicht vereinbart wurden, werden nicht gefördert. Sprechen Sie unbedingt mit der Sanierungsstelle der Stadt Rottweil bevor Sie eine Baumaßnahme starten, um keine Förderung zu verschenken.